Neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie – Einheitsverpackungen nicht zielführend
Ende Februar 2014 hat das EU-Parlament die Verschärfung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2012/0366 (TPD) beschlossen – trotz massiven Protests der Tabakbranche. Mit drastischen Warnhinweisen sollen Raucher vom Tabakkonsum abgehalten werden. Gleichzeitig werden durch die Vereinfachung und die Standardisierung der Zigarettenverpackungen Fälschungen leichter.
Vorgaben implizieren Einheitsverpackung
Die neue TPD enthält etliche Vorgaben, die die konstruktive Verpackungsgestaltung bestimmen, und schreibt somit implizit eine standardisierte Einheitspackung vor:
- Mindestdurchmesser der Zigaretten, Mindestgröße sowie Mindestinhalt (20 Stück) einer Zigaretten-Faltschachtel sind festgelegt.
- Die Zigarettenverpackung muss quaderförmig sein und einen Klappdeckel als Öffnungsmechanismus besitzen. Die Position des Deckel-Scharniers ist an der Rückseite vorgeschrieben.
Auch die grafische Gestaltung ist determiniert:
- Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise werden zukünftig 65% der Vorder- und der Rückseite der ZigarettenNeue EU-Tabakprodukt-Richtlinie – Einheitsverpackungen nicht zielführend Faltschachtel einnehmen, wobei die Fläche zwischen textlichen Hinweisen wie „Rauchen tötet“, abschreckenden Bildern sowie Informationen über Raucherentwöhnung aufgeteilt wird. Die einzelnen Elemente müssen Mindestabmessungen entsprechen.
- Die Warnhinweise sind an der Oberkante der Verpackung zu platzieren, in derselben Richtung wie die anderen Informationen auf der Schachtel.
Die übrigen Vorschriften konzentrieren sich auf Inhalts- und Geschmacksstoffe von Tabakwaren, rauchlosen Tabak (Schnupftabak und Snus), E-Zigaretten, Richtlinien beim grenzüberschreitenden Handel sowie Maßnahmen gegen illegalen Warenverkehr.
Einheitsverpackungen sind umstritten
Die Produktion von Zigaretten-Verpackungen stellt sowohl in drucktechnischer als auch in konstruktiver Hinsicht hohe Anforderungen an den Faltschachtelhersteller. Entsprechendes technisches Equipment und Know-how sind unabdingbar – die Eintrittsschwelle in das Segment ist daher entsprechend hoch. Die grafische Gestaltung der Verpackungen wird nun auf ein niedriges Niveau reduziert. Die Gefahr besteht, dass durch das geringe Anforderungsniveau hoch-technologisierte Drucksysteme durch einfache Verfahren und Anlagen ersetzt werden.
Die Schwelle für den Markteintritt von Packungs- und Warenfälschungen wird durch standardisierte Verpackungen auf ein Mindestmaß reduziert. Die Unterscheidung zwischen Originalprodukt und einer Fälschungspackung mit billigen, illegalen und potenziell gefährlichen Produkten wird erheblich erschwert. Daher ist mit einer massiven Zunahme von Fälschungsverpackungen zu rechnen. Welche Konsequenzen dies für die Gesundheit der Konsumenten hat, bleibt abzuwarten. Letztendlich werden sich voraussichtlich auch die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand durch die Fälschungen reduzieren.
Ob nun die Einführung von standardisierten Verpackungen negative Folgen mit sich ziehen wird und wenn ja, in welchem Ausmaß diese den gesundheitspolitischen Zielen der EU entgegenstehen, wird sich 2017 zeigen: Die neue Richtlinie ist Ende April 2014 verabschiedet worden und muss von den EU-Mitgliedern bis 2016 in nationales Recht überführt werden. Ab 2016 dürfen nur noch Verpackungen nach den neuen Vorgaben produziert werden, lagernde Verpackungen im „alten“ Design dürfen noch bis zum Frühjahr 2017 verkauft werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen dann alle Tabakprodukte im Handel der neuen Richtlinie entsprechen.