Update: Regulierung Lebensmittel-Kontaktmaterial
Die Regulierung im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien entwickelt sich stetig weiter: Zwei äußerst hochkarätig besuchte Konferenzen informierten Ende Februar, Anfang März über den aktuellen Stand und neueste Forschungsergebnisse aus den Gebieten Regulierung, Toxikologie, Compliance-Arbeit und Risikobewertung.
Bei der vierten internationalen Fresenius-Konferenz „Residues of Food Contact Materials in Food“ („Rückstände von Lebensmittelkontaktmaterialien in Lebensmitteln”) vom 05.-06.03.2015 in Köln wurde besonders der Vortrag von Katharina Adler, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit Spannung erwartet. Gegenstand ihres Vortrags war der gegenwärtige Status der zwei gesetzlichen Regelungen, die die Migration von Mineralölen aus Verpackungen in Lebensmittel lösen sollen: Die Druckfarben-Verordnung regelt, dass künftig keine mineralölhaltigen Farben beim Bedrucken von Lebensmittelverpackungen zum Einsatz kommen dürfen, während die Mineralölverordnung Höchstmengen für den Übergang von Mineralöl aus Lebensmittelverpackungen auf das Lebensmittel festsetzt. Laut Adler werden bei der Druckfarben-Verordnung noch letzte Anpassungen vor der Notifizierung durchgeführt. Bei der Mineralölverordnung werden die von Industrie und Verbänden vorgebrachten Anmerkungen des dritten Entwurfs eingearbeitet – eine Barriere für Recyclingkarton bei Direktkontakt mit trockenen Lebensmitteln gilt, nach Adlers Aussage, als gegeben. Außerdem soll ein deutlicher Verweis auf Querkontamination bei Transportverpackungen folgen.
Beim Statusseminar „Minimierung von MOSH/MOAH in Lebensmitteln“ des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) am 23.02.2015 in Bonn wurde vor allem Aufklärungsarbeit zu Migration, Querkontamination und geplanten Gesetzesvorhaben geleistet.
Interessant gestaltete sich der Vortrag eines Vertreters des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Sachsen zur Vorgehensweise der Überwachungsbehörde in Sachen geplanter Mineralölverordnung. Die Mineralölverordnung soll die „Freiheit der Gutachter zur sachverständigen Interpretation der Rechtnormen“ einschränken und „rechtssicher vollziehbar“ machen. Im Fokus liegt die Überprüfung hinsichtlich Verwendung von Recyclingpapier, dem Verpackungsaufbau, vorhandener Barriere, Art des zu verpackenden Lebensmittels sowie Abfüll- und Lagerbedingungen. Der „Inverkehrbringer“ muss die Einhaltung der Rechtsvorschriften bzw. der spezifischen Migrationsgrenzwerte sicherstellen. Im Anschluss informierten wir in einem vielbeachteten Vortrag über den Einsatz von Barriereschichten zur Vermeidung von Mineralölmigration. Mit FOODBOARD™ bieten wir eine nachhaltige Verpackungslösung mit umfassendem Schutz des Lebensmittels vor Migration definierter unerwünschter Substanzen. Damit wird bereits heute und in Zukunft den angestrebten Grenzwerten zur Mineralölmigration voll entsprochen.
Beide Veranstaltungen zeigten das rege Interesse, aber auch die Verunsicherung der betroffenen Industrie. Während beim Handel großes Bewusstsein und damit entsprechende Vorgaben an Lebensmittelhersteller vorherrschen, ist das Verständnis eines notwendigen Handelns in der Süßwarenindustrie teilweise noch nicht so stark ausgeprägt.
Beide Veranstaltungen zeigten das rege Interesse, aber auch die Verunsicherung der betroffenen Industrie. Während beim Handel großes Bewusstsein und damit entsprechende Vorgaben an Lebensmittelhersteller vorherrschen, ist das Verständnis eines notwendigen Handelns in der Süßwarenindustrie teilweise noch nicht so stark ausgeprägt.
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