Direkt zum Inhalt wechseln
Board & Paper

FOODBOARD™ entspricht den Vorgaben des 2. Entwurfs der „Mineralölverordnung“ des BMELV

Am 16.05.2013 hat das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) das Verordnungsvorhaben „22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ (Mineralölverordnung) vorgelegt. Wie erwartet, wird eine funktionelle Barriere als effektive Lösung gegen Migration erforderlich – FOODBOARD™ garantiert höchste Produktsicherheit für Lebensmittel-Verpackungen.

Zweiter Entwurf zur Mineralölverordnung fordert Barriere

Die Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), (…), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 8 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Aus Lebensmittelbedarfsgegenständen, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt sind, dürfen aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe mit einer Kohlenstoffzahl zwischen 10 und 25 nicht auf Lebensmittel übergehen. (…)“

Ergänzung der Behörde: Nach gegenwärtigem Stand der Technik wird in der Regel eine funktionelle Barriere (Innenbeutel oder Beschichtung) erforderlich sein,  um einen solchen Übergang auszuschließen. (…) Eine separate Vorgabe für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) ist nicht erforderlich.

Werden im Rahmen der Supply Chain aus Alt­papier hergestellte Um- und Transportverpackungen verwendet, so ist unabhängig vom eingesetzten Primärverpackungsmaterial (faserbasierend oder derivatbasierend) dafür Sorge zu tragen, dass kein Übergang von MOAH stattfindet (=Verhinderung von Querkontamination). 
Dies wird im Verordnungsvorhaben wie folgt behandelt:

2. Nach § 10 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: 
„(3a) Ein unter Verwendung von Altpapierstoff hergestellter Lebensmittelbedarfsgegenstand, der noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen ist und nicht dazu bestimmt ist, unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, darf (…) nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Lebensmittelbedarfsgegenstand mit dem Hinweis gekennzeichnet ist

„Der Verwender hat sicherzustellen, dass aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe mit einer Kohlenstoffzahl zwischen 10 und 25 nicht auf Lebensmittel übergehen.“ 

Die Kennzeichnungspflicht (…) entfällt, wenn auf Grund der Beschaffenheit des unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung kommenden Lebensmittelbedarfsgegenstandes – Primärverpackung (…) ausgeschlossen ist, dass ein Übergang von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen stattfindet.“

Ergänzung der Behörde: „Verwender“ ist der­jenige, der Lebensmittel und Lebensmittelbedarfs­gegenstand mittelbar oder unmittelbar miteinander in Berührung bringt (z.B. der Lebensmittelabfüller). Verpackungen mit Barrierewirkung gegenüber aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen sind demnach von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Bis Ende Juni hatte die Industrie die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Ab dem Datum der Veröffentlichung der Verordnung bis zum Wirksamwerden ist ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen.

Funktionelle Barrierelösung von MMK: FOODBOARD™

Mit FOODBOARD™, einer innovativen Barriere auf der den Lebensmitteln zugewandten Innenseite von Verpackungskartons, hat Mayr-Melnhof Karton eine funktionelle Sperre für Mineralölbestandteile entwickelt, welche die Migration auf das Lebensmittel sowie Querkontamination verhindert und damit den angekündigten gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Der Einsatz von FOODBOARD™ erfordert keinerlei Änderungen an den üblichen Verarbeitungs- und Abpackanlagen. Dies wurde durch umfangreiche Langzeittests unter realen Bedingungen mit großen Lebensmittelherstellern über die letzten zwei Jahre erfolgreich bestätigt. Somit sind keine Investitionen in teure Barrierelösungen für Primär- oder Umver­packungen zur Verhinderung von Migration bei Transport, Lagerung und am Point of Sale not­wendig, da FOODBOARD™ Lebensmittelsicherheit entlang der Supply Chain garantiert.

Die Entwicklungsphase von FOODBOARD™ ist abgeschlossen. MM Karton wird somit rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung lieferfähig sein.

Bei weiteren fragen wenden Sie sich bitte an unser Experten-Team:
FOODBOARD@mm-karton.com

Neugierig geworden? Datenblatt und Muster von
FOODBOARD™ finden Sie hier:

ZUM PRODUKTKATALOG