Verarbeitungsrichtlinie: ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzeptes
Zur Gewährleistung der funktionellen Barriere wurde unterstützend eine Verarbeitungsrichtlinie erstellt, welche bei Einhaltung sichere Verpackungslösungen ermöglicht.
Zur Einhaltung der Sicherheit von in FOODBOARD™ verpackten Lebensmitteln entlang der Lieferkette gilt wie bei allen Bedarfsgegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Diese besagt, dass Materialien und Gegenstände nach guter Herstellungspraxis („Good Manufacturing Practice“, GMP) herzustellen sind, sodass unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen übergehen, die die menschliche Gesundheit gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel auslösen (Art. 3 Abs. 1). Darüber hinaus legt die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 fest, dass zur Produktion von Lebensmittelbedarfsgegenständen ein angemessenes Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem zu implementieren und zu dokumentieren ist.
Für die Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung haben wir für FOODBOARD™ zusätzlich besondere Hilfestellungen bereitgestellt. Die Verarbeitungsrichtlinie umfasst dabei die Prozessschritte beim Verarbeitungs- und Abpackbetrieb.
Wichtig ist, dass nur einwandfreie FOODBOARD™ Bögen den Verarbeitungsschritten zugeführt werden dürfen. Mechanische Beanspruchungen, die zu einer starken Beschädigung der Kartonrückseite führen, sind in jeglicher Art zu vermeiden. So sind etwa für die Bedruckung der Vorderseite von FOODBOARD™ nur mineralölfreie und migrationsarme Druckfarben und Lacke zu verwenden und beim Stanzen und Rillen die üblichen Vorgaben bei der Stanz- und Rilltechnik genau einzuhalten. Bei allen Prozessschritten gelten GMP-übliche Anforderungen an die hygienische Sauberkeit.
Externe Prüfungen von unabhängigen Druckexperten und Technikern bestätigen, dass die Anweisungen in der Verarbeitungsrichtlinie von Verarbeitungsbetrieben im Praxisalltag problemfrei durchgeführt werden können und eine Produktion in den üblichen Verfahren ohne Weiteres möglich ist. Die funktionsfähige Barriere als Produkteigenschaft bleibt immer bestehen, wenn die Verarbeitungsrichtlinie mit ihren Anweisungen eingehalten wird und FOODBOARD™ gemäß dem bestimmungsgemäßen Einsatzzweck verwendet wird.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser Experten-Team:
FOODBOARD@mm-karton.com
Neugierig geworden? Datenblatt und Muster von
FOODBOARD™ finden Sie hier: