Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu häufig genannten Begriffen im Zusammenhang mit Migration und unerwünschten Substanzen, sowie Informationen zu zentralen Behörden und wichtigen Bestimmungen zum Thema Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Fachbegriffe
Migration
Als Migration wird der Übergang von Stoffen zwischen der Verpackung und dem Füllgut (Lebensmittel) bezeichnet. Dabei kann die Einwirkung auf das Lebensmittel über den Luftraum (gasförmige Migration) oder über Direktkontakt (z. B. Faser-zu-Faser-Migration) erfolgen. Verschiedene Faktoren wie die Lagertemperatur, Lager- bzw. Kontaktzeit, Zusammensetzung des Lebensmittels und Art der Verpackung beeinflussen die Migration. Im Detail werden folgende Arten der Migration unterschieden:
— Penetrations-Migration: Übergang von Substanzen aus der Verpackung in das Lebensmittel und umgekehrt.
— Abklatsch-Migration (set off): Übergang von Substanzen von einer bedruckten Oberfläche auf die Lebensmittelkontaktseite (Rückseite) durch den Kontakt im Stapel oder im Rollwinkel.
— Migration über Luftraum: Migration durch Verdampfen von flüchtigen Substanzen beim Erhitzen (z. B. Kochen, Backen oder Garen von Kühl,- und Tiefkühlprodukten in Originalverpackungen), während der Lagerung und beim Übergang über die Gasphase.
— Destillations-Migration: Migration durch z. B. Dampf-Destillation während des Koch-, Back- oder Sterilisationsvorgangs.
Querkontamination
(Cross-Contamination)
Eine mögliche Quelle von Migration unerwünschter Substanzen ist Querkontamination. Während der Lagerung und des Transports kann es zu Übergängen unerwünschter Stoffe aus der Umwelt selbst sowie aus den Sekundär- bzw. Wellpappenverpackungen auf verpackte Lebensmittel kommen. MOAH-Analysen von vielen verschiedenen Lebensmitteln aus dem Supermarktregal, verpackt in Frischfaser- oder Recyclingkarton, weisen deutliche Querkontamination aus der Umwelt sowie aus Sekundär- bzw. Wellpappenverpackungen aus. Mineralölmigration kann daher nicht durch Verwendung von Standard-Faltschachteln oder Standard-Kunststoffverpackungen verhindert werden. Nur eine funktionelle Barriere zwischen dem Lebensmittel und der Umwelt stellt eine effektive Lösung dar.
Testverfahren zur
Messung von Migration
Zu unterscheiden sind vier Arten der Migrationsanalyse:
— Chemische Analyse: Die Ermittlung der Menge migrierter Stoffe kann direkt am Lebensmittel erfolgen oder es werden Simulanzien eingesetzt. Diese weisen vergleichbare oder strengere Eigenschaften auf als das zu verpackende Lebensmittel. Die Überprüfung auf migrierte Bestandteile erfolgt unter genau definierten Bedingungen, wie Raumtemperatur und -feuchte sowie einer festgelegten Einwirkzeit.
— Sensorische Analyse: Die Verpackung wird auf migrierende Stoffe überprüft, die den Geschmack oder den Geruch des Lebensmittels verändern können. Hierbei werden Proben aus der Produktion mit Testsimulanzien (oftmals Schokolade) für eine gewisse Zeit in ein neutral riechendes sauberes Glas eingeschlossen. Danach wird die Probe durch geschultes Personal auf geschmackliche und/oder geruchliche Veränderungen überprüft und bewertet.
— Globalmigrationsanalyse: Diese Analyse ist unspezifisch und gibt einen Gesamtwert an, meistens in mg/dm².
— Spezifische Migrationsanalyse: Angegeben werden substanzspezifische Grenzwerte, bezogen auf 1 kg Lebensmittel. Spezifische Migrationswerte sind meist toxikologisch begründet. Die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte in Lebensmitteln wird bezüglich Dauer und Temperatur unter Extrem-Bedingungen kontrolliert.
ADI (Acceptable daily intake,
dt.: akzeptierte Tagesdosis)
Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich aufgenommen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären. ADI wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg/kg Körpergewicht * d; d=day) oder verkürzt als mg/kg
Körpergewicht angegeben und ist mit einem Sicherheitsfaktor errechnet.
Unerwünschte Substanzen
NIAS (Not Intentionally Added
Sustances, dt.: nicht absichtlich
zugefügte Substanzen)
NIAS bezeichnet Stoffe, die keine Funktion haben und daher unerwünscht sind. Ursachen sind natürliche Hintergrundbelastungen (in der Natur überall nachweisbare Stoffe natürlichen Ursprungs), Anreicherungen (z. B. Phthalate), Verunreinigungen im Rohmaterial oder Neben- und Reaktionsprodukte.
Mineralöle
Mineralöle sind komplexe Gemische, die aus gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH – Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) und zu einem geringeren Anteil aus aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH – Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) bestehen. Hauptquellen von Mineralölen in Lebensmitteln sind Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Schmiermittel und Migration aus Verpackungen sowie sonstige Einflüsse aus der Umwelt. MOSH akkumulieren sich im menschlichen Körper, MOAH gelten als mutagen, potenziell kanzerogen und möglicherweise östrogen. Laut dem letzten Entwurf des BMEL zur Mineralölverordnung dürfen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen MOAH nur in sehr geringem Maße auf Lebensmittel übergehen.
Phthalate
Phthalate sind Weichmacher, die überwiegend in Kunststoffen Verwendung finden, um diese flexibel und geschmeidig zu machen. Auch als Zusätze in Druckfarben und Dispersionsklebstoffen wurden sie früher eingesetzt. Das Vorkommen von Phthalaten in Lebensmitteln ist aber nicht nur auf den direkten Kontakt mit Verpackungsmaterialien zurückzuführen, sondern kann z. B. auch durch die Lebensmittelproduktion erfolgen. Durch die mannigfaltigen Einsatzgebiete und die sehr hohen Produktionsmengen gelten Phthalate als ubiquitär. Sie stehen im Verdacht, hormonell wirksam zu sein. Ein Limit ist in der Kunststoffverordnung und in der Empfehlung XXXVI zu finden. Besser ist es, diese Schadstoffe aus Kunststoffen gänzlich durch funktionelle Barrieren von Lebensmitteln fernzuhalten.
DIPN (Diisopropylnaphthalin)
DIPN wird als Lösemittel für Farbstoffe in Selbstdurchschreibepapieren verwendet und kann bei der Faseraufbereitung nicht vollständig entfernt werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand gibt DIPN keinen konkreten Anlass zu gesundheitlichen Bedenken, jedoch sollte laut Expertensicht im Sinne des allgemeinen Minimierungsgebotes der Gehalt von DIPN so gering wie möglich gehalten werden.
Bisphenol A
Bisphenol A wird zur Erzeugung des Kunststoffs Polycarbonat eingesetzt, aber auch bei der Herstellung von Thermopapieren, auf die Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets gedruckt werden. Die zahlreichen wissenschaftlichen Studien über die Wirkung von Bisphenol A kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen. In hoher Dosis steht Bisphenol A in Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen. Die jüngste umfassende Neubewertung der EFSA wurde im Januar 2015 veröffentlicht. Darin kommt die Behörde zum Schluss, dass Bisphenol A bei der derzeitigen Verbraucherexposition für Verbraucher keiner Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Allerdings ist die Verwendung von Bisphenol A für Lebensmittelverpackungen in Frankreich verboten.
Benzophenon
Bei Benzophenon handelt es sich um einen Photoinitiator, der als Hilfsmittel bei der UV-Härtung von Industrielacken und Beschichtungen verwendet wird und Druckfarben vor dem Verblassen schützt. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden zumeist als kritisch angesehen. Benzophenon steht in Verdacht, in hoher Dosis östrogene Effekte im Hormonhaushalt zu bewirken.
Substanz | Material- gruppe |
Herkunft | Wirkung auf Menschen |
Gesetzliche Regelung |
MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) |
Mineralöl | Konventionelle Standard- Druckfarbe, Schmiermittel |
Anreicherung | BMEL Mineralöl- Verordnung Entwurf |
MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) |
Mineralöl | Konventionelle Standard- Druckfarbe, Schmiermittel |
Mutagen, Kanzerbogener Verdacht |
BMEL Mineralöl- Verordnung Entwurf |
Phthalate | Weichmacher | In Kunststoff- verpackungen |
Östrogene Effekte | Kunststoff- verordnung; Empfehlung XXXVI |
DIPN (Diisopropyl- Naphthalin) |
Lösemittel | Selbstdurch- schreibepapiere |
Keine schädigende Wirkung bekannt |
Minimierungsgebot |
Bisphenol A | Industrie- chemikalie |
Thermopapiere | Östrogene Effekte | Minimierungsgebot; Frankreich: seit Januar 2015 Verbot bei Lebensmittel- verpackungen |
Benzophenon | Photoinitiator | Lacke und Beschichtungen |
Östrogene Effekte | SML (Spezifisches Migrationslimit) und Minimierungs- gebot |
Behörden
BMEL (Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuständigkeitsbereich des BMEL geht es vor allem um sichere Lebensmittel, um wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaftsbetriebe und um einen ökologisch und sozial intakten ländlichen Raum. Das BMEL arbeitet an zwei gesetzlichen Regelungen, um das Problem der Migration von Mineralölen aus Verpackungen in Lebensmittel zu lösen: der Druckfarben-Verordnung und der Mineralölverordnung.
BLE (Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung)
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist eine zentrale Umsetzungsbehörde mit vielfältigen Aufgaben auf den Gebieten Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz und gehört zum Geschäftsbereich des BMEL. In ihrem Abschlussbericht des Entscheidungshilfeprojektes aus dem Jahr 2012 „Ausmaß der Migration von Druckfarbenbestandteilen aus Verpackungsmaterialien in Lebensmittel“ hält das BLE eine funktionelle Barriere für „unverzichtbar“, um Lebensmittel vor unerwünschten Substanzen zu schützen, und empfiehlt diese ausdrücklich dem BMEL.
BLL (Bund für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde)
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde ist der Verband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Im Wechselspiel von Recht, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft gilt er als kompetenter und anerkannter Partner für das umfassende Themenfeld „Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde“.
BfR
(Bundesinstitut für Risikobewertung)
Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des BMEL und dient zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland und international. Die Aufgaben umfassen die Bewertung bestehender und das Aufspüren neuer gesundheitlicher Risiken, die Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikobegrenzung und die Kommunikation dieses Prozesses. Das BfR veröffentlichte bereits im September 2011 drei analytische Messmethoden zum gesicherten Nachweis von Mineralölverbindungen.
Europarat
Der Europarat ist eine gesamteuropäische internationale Organisation, der 47 Staaten angehören. Institutionell ist er nicht mit der Europäischen Union verbunden und nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (dem Organ der Staats- und Regierungschefs) oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen: in seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit dem Ziel geschlossen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Der Europarat arbeitet an einem technischen Leitfaden für Papier und Karton in Bezug auf Mineralölmigration. Im ersten Draft entsprechen die Migrationsgrenzwerte von MOSH und MOAH dem dritten Entwurf der deutschen Mineralölverordnung. Querkontamination ist ebenfalls ausdrücklich im Leitfaden angeführt, eine funktionelle Barriere wird empfohlen.
DG Sante (Directorate General for
Health and Safety)
Bei DG SANTE, bis 2014 DG SANCO, handelt es sich um eine Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission. Die Generaldirektion ist eingerichtet worden, um die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Bürger zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu stärken. Es ist damit beauftragt, die Rechtsvorschriften für Gesundheit und Verbraucherschutz auf dem neuesten Stand zu halten.
EFSA
(European Food Safety Authority)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist eine Agentur der Europäischen Union, die über bestehende und neu auftretende Risiken in Zusammenhang mit der Lebensmittelkette informiert und dazu wissenschaftliche Beratung anbietet. Die Arbeit der Behörde deckt alle Themen ab, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit haben.
Bestimmungen
Dritter Entwurf der
Mineralölverordnung
Am 24. Juli 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den neuen Entwurf zum Verordnungsvorhaben „22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ (Mineralölverordnung) vorgelegt und bezieht sich dabei auf solche Lebensmittelbedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt wurden. Damit stellt die Behörde nun auf den Mineralölgehalt im
Lebensmittelbedarfsgegenstand selbst als auch auf den Übergang von diesem auf das Lebensmittel ab. Die Änderungen in der Bedarfsmittelgegenständeverordnung hat eine Übergangsfrist von 24 Monaten nach Verkündigung. Im Lebensmittelbedarfsgegenstand selbst ist eine Höchstmenge von 24 mg/kg MOSH und 6 mg/kg MOAH zulässig. Bei Überschreitung dieses Gehalts darf der Lebensmittelbedarfsgegenstand dennoch in Verkehr gebracht werden, wenn ein höchstzulässiger Migrationswert von 2 mg/kg MOSH und 0,5 mg/kg MOAH aus dem Lebensmittelbedarfsgegenstand in das Lebensmittel nicht überschritten wird. Mittelbare Migration aus der Umverpackung ist in den angeführten Grenzwerten beinhaltet. Der Inverkehrbringer muss die Einhaltung dieser spezifischen Migrationsgrenzwerte sicherstellen. Dies hat durch geeignete Nachweise zu geschehen, wie z. B. durch das Vorhandensein einer funktionellen Barriere im Lebensmittelbedarfsgegenstand. Bei Tiefkühlkost, Speisesalz oder trockenen Lebensmitteln mit Kurzzeitkontakt sieht die Behörde kein Migrationsrisiko aus Recyclingkarton, entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Die Behörde strebt insbesondere für MOAH eine weitgehende Vermeidung des Übergangs auf Lebensmittel an. Die diesbezüglich festgelegten Grenzwerte der Behörde stehen aktuell noch deutlich über dem angestrebten Grenzwert von 0,15 mg/kg MOAH Übergang aus Lebensmittelbedarfsgegenständen (Nachweisgrenze).
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
Hierbei handelt es sich um eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
— Die Verordnung bestimmt die Bedingungen, wann Materialien und Gegenstände als Fertigerzeugnisse mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen.
— Die Verordnung legt fest, dass Materialien und Gegenstände „[…] nach guter Herstellungspraxis so herzustellen sind, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden“. (Art. 3 Abs. 1a)
—„Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeiführen, in Lebensmittel übergehen.“
— Die Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, „muss auf sämtlichen Stufen gewährleistet sein, um Kontrollen, den Rückruf fehlerhafter Produkte, die Unterrichtung der Verbraucher und die Feststellung der Haftung zu erleichtern.“ (Art. 17 Abs. 1)
Verordnung (EG)
Nr. 2023/2006
Die Verordnung legt fest, dass zur Produktion von Lebens-
mittelbedarfsgegenständen ein angemessenes Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem zu implementieren und zu dokumentieren ist.
Empfehlung XXXVI
In Empfehlung XXXVI sind Rohstoffe aufgelistet, die für die Produktion von Papier und Karton im Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen. Es gibt Einsatzbeschränkungen (Höchstmengen), Reinheitskriterien für die Rohstoffe, Grenzwerte für das Endprodukt und einige wenige Migrationsgrenzwerte.
Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung (Declaration of Compliance) ist eine schriftliche Bestätigung, dass Materialien und Gegenstände, für die in Art. 5 von 1935/2004/EG Einzelmaßnahmen vorgeschrieben sind, den geltenden Vorschriften entsprechen. Geeignete Unterlagen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen wird, sind den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (SD, Supporting Documents, dt.: vertrauliche hausinterne Dokumente). Die Konformitätserklärung ist vom jeweiligen Unternehmer für seine Vermarktungsstufe zu verfassen.
Kunststoffverordnung
(EU) Nr. 10/2011
Sie legt bei Kunststoffen Prüfvorschriften, Prüfsimulanzien und Grenzwerte für die Globalmigration (Gesamtmenge der migrierenden Substanzen) fest. Des Weiteren umfasst sie eine Liste von über 300 Monomeren und sonstigen Ausgangsstoffen, die zur Kunststoffherstellung verwendet werden dürfen, sowie ein unvollständiges Verzeichnis mit über 500 Substanzen. In diesen Listen finden sich Einsatzbeschränkungen und SML (spezifische Migrationslimits).
ECMA GMP GUIDE
(ECMA GOOD MANUFACTURING PRACTICE GUIDE, dt.: ECMA Leitlinie Gute
Herstellungspraxis), 2011
Die ECMA GMP ist ein Informations- und ein ManagementWerkzeug mit Verfahren für Faltschachtelhersteller und beruht zum großen Teil auf den GMPs von BPIF Cartons (British Printing Federation) und FFI (deutscher Fachverband der Faltschachtel-Industrie) und den Veröffentlichungen des französischen Club MCAS (Matériaux pour contact alimentaire et santé) sowie dem Beitrag der Italian Assografici GIFASP im EU CAST-Projekt.
Der Leitfaden gewährleistet dem Verarbeiter, dass er Verpackungen erzeugt, die unter spezifizierten und kontrollierten Bedingungen keine unerlaubte Migration, organoleptischen Veränderungen oder Kontamination zulassen. Relevante Kontrollpunkte sollen unter anderem die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialien und hergestellten Produkte sicherstellen.
NGO’s und Verbrauchermagazine
foodwatch
foodwatch ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich mit den Rechten von Verbrauchern und der Qualität von Lebensmitteln auseinandersetzt. Das erklärte Ziel des Vereins ist laut Satzung „Beratung und Information von Verbrauchern auf dem Gebiet der Agrar- und Lebensmittelproduktion, des Handels und des Absatzes von Verbrauchsgütern sowie der Bereitstellung von Dienstleistungen“. Ende Oktober 2015 publizierte foodwatch einen umfassenden Testbericht zum Thema „Mineralöle in Lebensmitteln“. Deutschland, Frankreich und die Niederlande wurden als Testmärkte ausgewählt, der Fokus lag auf trockenen, lang haltbaren Lebensmitteln wie Reis, Nudeln und Cornflakes. foodwatch fordert schützende funktionelle Barrieren für Lebensmittelverpackungen und ruft die europäischen Behörden zum Handeln auf.
ÖKO-TEST
ÖKO-TEST ist ein deutschsprachiges Verbraucher-Magazin, das Produkte und Dienstleistungen für Konsumenten, testet. Die Thematik der Mineralölmigration wird wiederkehrend von ÖKO-TEST aufgegriffen (September 2010 „Schwarz auf Reis“ /
Februar 2012 „Rot für grün“ / November 2014 „Mir kraut vor dir“). Zuletzt wurde im September 2015 Schokomüsli auf seine Inhaltsstoffe untersucht und unerwünschte Substanzen wie Pestizide und Mineralöle aufgezeigt. Querkontamination wird als Quelle von Mineralölmigration im Artikel bestätigt.
Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest ist eine deutsche Verbraucherorganisation, die 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet wurde. Aufgrund ihres staatlichen Auftrags untersucht und vergleicht die Stiftung Warentest Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter, um dem Verbraucher eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten. Im November 2012 veröffentlichte Stiftung Warentest Untersuchungsergebnisse von Schokolade in Adventskalendern, in den Mineralölspuren und verwandte Substanzen aufgezeigt wurden. Im Oktober 2014 wurden auch in Tee bzw. im Dezember 2014 in Pralinen Mineralölspuren festgestellt.