Ad-hoc: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm
Rückerwerb von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu 5% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft geplant
Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 24. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 24. April 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 26. April 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene Inhaberstammaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie außerbörslich zu erwerben. Der außerbörsliche Rückerwerb steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Aufsichtsrats, die rechtzeitig erwartet wird.
Das Rückerwerbsprogramm soll am 3. Januar 2025 (einschließlich) beginnen und voraussichtlich bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich) dauern. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,– je Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 80,– je Aktie nicht überschreiten.
Die Bedingungen des Aktienrückerwerbsprogramms sind wie folgt:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ist der 24. April 2024.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 24. April 2024.
- Beginn des Rückerwerbprogramms: 3. Januar 2025; voraussichtliche Dauer bis 23. Dezember 2025.
- Das Rückerwerbsprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stückaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (ISIN AT0000938204).
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien, somit bis zu ca. 5% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft entweder über die Börse oder in einem Volumen von bis zu 600.000 Aktien, somit bis zu ca. 3% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, außerbörslich.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,– je Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 80,– je Aktie nicht überschreiten.
- Der Rückerwerb erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückerwerbs sind die Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. April 2024.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückerwerbs über die Börse beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft über die Börse unabhängig von der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückerwerbprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückerwerbprogramms werden auf der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (https://mm.group/de/investoren/aktie/) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Aktien und begründet keine Verpflichtung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Aktien anzunehmen.