Information zum Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG (gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungs-verordnung)
In der 14. o. Hauptversammlung vom 7.5.2008 wurde die in der 13. o. Hauptversammlung vom 25.4.2007 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien widerrufen und gleichzeitig die Neufassung der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien nach § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG wie folgt beschlossen:
„Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zu erwerben, wobei der Anteil der zu erwerbenden und der bereits erworbenen Aktien am Grundkapital mit 10% begrenzt ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 7.11.2010. Der Gegenwert (Erwerbskurs) je zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnittskurs der jeweils letzten zehn Börsetage nicht überschreiten, und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen.
Der Vorstand ist weiters ermächtigt, erworbene eigene Aktien (a) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen, und (b) für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann.“
Fortsetzung des Aktienrückkaufs bis längstens 7. November 2010
Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton AG hat beschlossen, auf Basis dieser Ermächtigung durch die 14. ordentliche Hauptversammlung den Rückkauf eigener Aktien nun bis längstens 7.11.2010 (zuvor bis 25.10.2008) fortzusetzen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss zugestimmt.
Der Zweck bleibt unverändert bis zu 2.200.000 Stück eigene Aktien (d.s. bis zu höchstens 10% am Grundkapital) für Kapitalstrukturverbesserungsmaßnahmen über die Wiener Börse bzw. außerbörslich zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie den Durchschnittskurs der jeweils letzten zehn Börsetage nicht überschreiten, und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten darf.
Sämtliche Transaktionen werden im Internet auf der Website der Mayr-Melnhof Karton AG unter www.mayr-melnhof.com veröffentlicht.