Mitteilung gemäß § 93 (3) des österreichischen Börsegesetzes
Die Mayr-Melnhof Karton AG gibt bekannt, nunmehr 15.260 eigene Aktien bzw. 0,08 % der ausgegebenen Aktien zu halten, wodurch die meldepflichtige Anteilsschwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten wurde.