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Mitteilung gemäß § 93 (3) des österreichischen Börsegesetzes

Die Mayr-Melnhof Karton AG gibt bekannt, nunmehr 15.260 eigene Aktien bzw. 0,08 % der ausgegebenen Aktien zu halten, wodurch die meldepflichtige Anteilsschwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten wurde.