EUDR – Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Warum wurde die EUDR eingeführt?
Nach Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald durch die Umwandlung in andere Landnutzungsformen verloren – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union. Die weltweite Entwaldung bleibt eine große ökologische Herausforderung. Als einer der weltweit größten Verbraucher von Rohstoffen hat die EU Vorschriften eingeführt, um ihren Beitrag zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu begrenzen. Die EUDR regelt daher das Inverkehrbringen relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt sowie deren Ausfuhr aus der EU, wenn diese mit solchen Umweltauswirkungen in Verbindung stehen. Zu diesem Zweck hebt die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung auf und ersetzt sie. Zugleich erweitert sie den Rechtsrahmen auf zusätzliche Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse, darunter Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Die Verordnung berücksichtigt damit sowohl die Rechtmäßigkeit der Erzeugung als auch den entwaldungsfreien Status der relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll die Auswirkungen der in der EU konsumierten Produkte auf die Wälder und bewaldeten Flächen der Welt verringern und damit letztlich Treibhausgasemissionen sowie den Verlust an biologischer Vielfalt reduzieren.