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Die Lücke bei PPWR-Anforderungen an Rezyklatanteilen schließen

Entsprechend der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) müssen Kunststoffverpackungen ab 2030 verbindliche MindestRezyklatanteile erfüllen. Die meisten EinwegKunststoffformate erfordern rund 30 % Rezyklatanteil bezogen auf das Gewicht, wobei für bestimmte Anwendungen abweichende Werte gelten. Diese Zielvorgaben steigen bis 2040 an. Die Konformität muss nachweisbar sein und pro Verpackung oder Hersteller berechnet werden. 

Die PPWRWiederverwendungsziele gelten für definierte Verpackungsströme wie Transport und Getränkeverpackungen. Bis 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen innerhalb geschlossener Kreislaufsysteme wiederverwendbar sein. Auch Sammelverpackungen und Getränkeverpackungen müssen Mindestquoten erfüllen, mit höheren Zielwerten für 2040. Eine vorausschauende Konformitätsplanung stellt sicher, dass diese Prozentsätze effizient erreicht werden. 

Eine PPWRGapAnalyse identifiziert, wo bestehende Verpackungen die Zielvorgaben zu Rezyklatanteilen und Wiederverwendung verfehlen. Durch die Quantifizierung dieser Lücken unterstützt sie Optimierungs oder RedesignEntscheidungen, priorisiert SKUs mit hoher Wirkung und steuert die Übergangsplanung. Dieser strukturierte, evidenzbasierte Ansatz reduziert Konformitätsrisiken, verhindert kurzfristige Änderungen und stellt die Ausrichtung auf die PPWRAnforderungen für 2030 und 2040 sicher.