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MM Group

PPWR-Compliance: Wie MM Marken auf die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung vorbereitet

Die PPWR definiert EU-weit verbindliche Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung. Bei MM wird Compliance als ganzheitlicher Portfolioprozess verstanden: Verpackungen werden analysiert, Lücken identifiziert, Maßnahmen priorisiert und konforme Lösungen über SKUs, Materialien und Märkte hinweg umgesetzt. 

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 allgemein. Ab diesem Zeitpunkt gelten unter anderem harmonisierte Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen und Abfallbehälter, PFAS-Beschränkungen sowie EPR-Kostenpflichten für Hersteller, ergänzt durch weitere Fristen in den Jahren 2027 und 2028. 

Die neuen EU-Regeln zielen darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislauffähigkeit zu stärken und Anforderungen EU-weit zu harmonisieren. In der Praxis bedeutet das für Unternehmen: Verpackungen müssen häufig für bessere Recyclingfähigkeit neugestaltet werden, Rezyklatanteile steigen, überflüssige Verpackungen werden reduziert, Wiederverwendungssysteme eingeführt und Entscheidungen stärker daten- und lieferkettenbasiert getroffen werden.