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MM Group

PPWR und die regulatorischen Rahmenbedingungen verstehen  Im Gespräch mit dem Sustainability Regulatory Expert bei MM Group

Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft verändert die Verpackungsindustrie. Neue regulatorische Anforderungen rücken Verpackungsdesign, Rezyklierbarkeitsanforderungen und Materialauswahl verstärkt in den Fokus. Mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) werden harmonisierte Vorgaben in der Europäischen Union eingeführt. Unternehmen prüfen daher zunehmend, wie sich die Weiterentwicklung der Verpackungsabfallgesetzgebung auf Verpackungsdesign, Materialentscheidungen und künftige Compliance-Anforderungen auswirken kann. Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch deren praktische Auswirkungen zu verstehen, wird für Unternehmen wichtig sein, um sich auf die ab 2030 geltenden Vorgaben vorzubereiten.

In diesem Interview beantwortet Markus Müller, Sustainability Regulations Expert bei MM, einige der häufigsten Fragen zur PPWR. Er gibt praxisnahe Einblicke, wie Unternehmen ihre Verpackungsportfolios auf kommende Anforderungen vorbereiten und die Rolle von Rezyklatanteilen in ihrer Verpackungsstrategie bewerten können.

Interview mit Markus Müller, Sustainability Regulatory Expert

Harmonisierung innerhalb der EU

Erwarten wir bei der Umsetzung große nationale Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern? Gibt es beispielsweise Länder, die Einweg-Kunststoffverpackungen für Obst unter 1,5 kg verbieten möchten?

Da die PPWR eine Verordnung ist, wird sie in der gesamten Europäischen Union harmonisiert angewendet. Das bedeutet, dass wir von einem einheitlichen regulatorischen Rahmen ausgehen können – auch für Anwendungen wie Einweg-Kunststoffverpackungen, die in Anhang V definiert sind.
Allerdings gibt es einige wichtige Nuancen. Die Europäische Kommission wird Leitlinien veröffentlichen, um Anhang V genauer zu erläutern, einschließlich Beispielen für Verpackungsformate, die in den Anwendungsbereich fallen, sowie Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte frische Obst- und Gemüsesorten. Darüber hinaus können nationale Maßnahmen weiterhin eine Rolle spielen, wenn Verpackungen nicht unter Anhang V fallen, aber weiterhin von der Einwegkunststoffrichtlinie erfasst werden.

 

Zentrale Herausforderungen für MM

Was wird für MM die größte Herausforderung sein, um die Verbote gemäß Anhang V einzuhalten?

Für MM Packaging wird es entscheidend sein, die Auswirkungen auf alle betroffenen Produkttypen vollständig zu verstehen. Gleichzeitig müssen wir die Anforderungen an Rezyklatanteile, Nachhaltigkeitsziele sowie Design-for-Recycling-Kriterien erfüllen. Dazu gehört auch, unsere Rohstoffbeschaffung zu überprüfen und potenzielle Materialalternativen zu bewerten.

Die zentrale Herausforderung für MM Packaging wird darin bestehen, die Anforderungen aus Anhang V in konkrete Produkt- und Kundenrichtlinien zu übersetzen.

Bei papierbasierten Verbundverpackungen wird der Kunststoffanteil zu einem wichtigen Designparameter. Die Leitlinien der Europäischen Kommission schaffen zusätzliche Klarheit hinsichtlich der 5-%-Schwelle. Dadurch kann die Branche besser beurteilen, welche Anwendungen von Anhang V betroffen sein könnten und wo faserbasierte Lösungen konform und funktional gestaltet werden können.

 

Zeitplan für Verbote

Ab wann werden Einweg-PET-Multipacks verboten sein?

Die in Anhang V festgelegten Bestimmungen für Einweg-Kunststoffanwendungen treten ab 2030 in Kraft.

 

Globale Auswirkungen

Werden die europäischen Anforderungen auch Auswirkungen auf Ihr globales Angebot haben? Wird Ihr globales Produktportfolio die europäischen Anforderungen widerspiegeln?

Die PPWR konzentriert sich in erster Linie auf den europäischen Binnenmarkt, weshalb ihre unmittelbaren Auswirkungen in Europa am stärksten spürbar sein werden. Gleichzeitig werden Themen wie Rezyklierbarkeitsbewertungen, Wiederverwendung und Abfallvermeidung voraussichtlich auch weltweit an Bedeutung gewinnen. Bei MM sind wir darauf vorbereitet, unser Angebot an die Anforderungen aller relevanten Märkte anzupassen.

EPR-Gebühren

Wann wird die Höhe der Extended Producer Responsibility (EPR)-Gebühren festgelegt und wie groß könnte deren Einfluss sein?

Die EPR-Gebühren werden weiterhin im Rahmen nationaler EPR-Systeme festgelegt. Daher werden die konkreten Gebühren nicht zentral auf EU-Ebene bestimmt.

Die PPWR harmonisiert jedoch bestimmte administrative EPR-Pflichten, beispielsweise Registrierungsprozesse, Berichtsfristen und den Umfang der zu meldenden Daten. Darüber hinaus harmonisiert sie den Rahmen für die ökologische Gebührenmodulation auf Basis von Rezyklierbarkeitsklassen. Die erste Berichterstattung gemäß den neuen harmonisierten Registrierungsanforderungen wird voraussichtlich ab 2028 etabliert sein.

Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein – abhängig von Verpackungsmaterial, Gewicht, Rezyklierbarkeitsklasse sowie zusätzlichen nationalen Kriterien wie Rezyklatanteil oder Wiederverwendbarkeit. Für MM kommt es daher darauf an, Verpackungen zu entwickeln, die zukünftige Anforderungen an die Rezyklierbarkeit und die ökologische Gebührenmodulation bestmöglich erfüllen.

 

Harmonisierung der EPR-Gebühren

Werden diese EPR-Gebühren europaweit harmonisiert?

Will these EPR fees be harmonised across Europe?
Nicht vollständig. Die PPWR harmonisiert wichtige Elemente, insbesondere die Produzentenregistrierung, Berichtspflichten, die Definition des Begriffs „Hersteller/Inverkehrbringer“ sowie die Kriterien für die ökologische Gebührenmodulation.

Gleichzeitig behalten die Mitgliedstaaten Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer nationalen EPR-Systeme und Abfallwirtschaftsstrukturen. Die Berechnungslogik wird daher stärker harmonisiert, die tatsächlichen Gebührenhöhen werden sich jedoch voraussichtlich weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden.

 

Rezyklierbarkeitsbewertung

Wer legt im Rahmen von Design for Recycling die endgültige Rezyklierbarkeitsbewertung fest? Wird es Unterschiede zwischen den EU-Ländern geben?

Die Design-for-Recycling-Kriterien werden von der Europäischen Kommission festgelegt. Ihre Verabschiedung wird derzeit für 2028 erwartet, gefolgt von einer Übergangsphase zur Umsetzung. Der Prozess umfasst Expertengremien aus den Mitgliedstaaten sowie Konsultationen mit Vertretern der Industrie. Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament müssen den entsprechenden delegierten Rechtsakt genehmigen, um eine EU-weite Abstimmung sicherzustellen.

Ziel ist die Schaffung eines harmonisierten EU-Rahmens. Die endgültige Rezyklierbarkeitsklasse wird daher auf EU-weit einheitlichen Kriterien beruhen und nicht auf national unterschiedlichen Bewertungssystemen.

Der Übergang zum PPWR-Rahmenwerk wird voraussichtlich maßgeblich beeinflussen, wie Unternehmen künftig Verpackungsdesign, Compliance und langfristige Planung angehen. Auch wenn noch verschiedene Umsetzungsmaßnahmen ausstehen, kann das Verständnis der regulatorischen Entwicklung Unternehmen dabei unterstützen, potenzielle Auswirkungen frühzeitig zu bewerten und ihre Verpackungsportfolios auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Wie Markus Müller hervorhebt, können eine frühzeitige Vorbereitung, enge Zusammenarbeit und ein klares Verständnis der sich weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen Unternehmen dabei unterstützen, den Wandel mit größerer Sicherheit zu gestalten.